Viele Menschen schieben die Versorgung mit Hörgeräten auf, weil sie hohe Kosten befürchten. Dabei übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen großen Teil – bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung.
So setzt sich der Preis zusammen
Die Krankenkassen zahlen einen Festbetrag pro Ohr. Damit sind sogenannte zuzahlungsfreie Geräte vollständig abgedeckt – bis auf die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Gerät. Wer mehr Komfort, Bluetooth oder spezielle Programme möchte, zahlt die Differenz als Eigenanteil.
Ihr Hörakustiker zeigt Ihnen transparent, welche Geräte zuzahlungsfrei sind und welche Mehrleistung ein höherwertiges Modell bietet. Ein unverbindliches Probetragen ist in der Regel kostenlos.